Im Blickpunkt
Müller befasst sich in dieser Ausgabe mit den Neuerungen des Pflegezeitgesetzes und seinen Folgen für die arbeitsrechtliche Praxis. Mit einer aktuellen Entscheidung des Arbeitsgerichts Bremen zur Sittenwidrigkeit von Stundenlohn, wenn ein Tarifvertrag eine höhere Bezahlung vorsieht, befasst sich Mohr vor dem Hintergrund der Mindestlohndiskussion.
Armin Fladung, Verantwortlicher Redakteur im Arbeitsrecht