Im Blickpunkt
Am 1.9.2008 ist das Durchsetzungsgesetz zum Schutz geistigen Eigentums in Kraft getreten (www.bmj.de). Es erleichtert den Kampf gegen Produktpiraterie und verbessert – so der BDI dazu – “Auskunftsrechte und Schadensersatzansprüche bei Verletzungen des geistigen Eigentums” (www.bdi.de). Neben dem Schutz von Immaterialgütern ist oftmals auch ihre Bewertung ein Problem, etwa wenn eine Marke unrechtmäßig genutzt wird und ein Schaden zu quantifizieren ist oder wenn Technologien konzernintern zur Nutzung überlassen werden und ein angemessener Verrechnungspreis zu ermitteln ist. Nestler stellt in dieser Ausgabe betriebswirtschaftliche Methoden zur Ermittlung von Lizenzentgelten vor.
Gabriele Bourgon, Ressortleiterin Bilanzrecht und Betriebswirtschaft