Im Blickpunkt
Unmittelbar vor der höchstrichterlichen Entscheidung steht die Frage, ob das Arbeitslosengeld bei Anrechnung auf die Karenzentschädigung aus einem nachvertraglichen Wettbewerbsverbot mit dem Netto- oder dem Bruttobetrag anzusetzen ist. Nachdem das BAG bereits vor 17 Jahren eine Entscheidung getroffen hatte, haben sich seit dieser Zeit die dafür stützenden Rechtsgrundlagen vollständig geändert. Diller stellt in seinem Aufsatz die geänderte Rechtslage dar und kommt zu dem Ergebnis, dass nunmehr – anders als früher – das fiktiv hochgerechnete Bruttogehalt mit der Karenzentschädigung zu verrechnen ist.
Armin Fladung, Verantwortlicher Redakteur im Arbeitsrecht