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BB 2008, 1815
 

Im Blickpunkt

Abbildung 3

Nach dem EuGH-Urteil in der Rechtssache “Lidl” sind Verluste abkommensrechtlich befreiter ausländischer Betriebsstätten analog der Verlustbehandlung ausländischer Tochtergesellschaften nach dem Urteil in Sachen Marks & Spencer im inländischen Stammhaus nur zu berücksichtigen, wenn die Verluste “endgültige Verluste” sind. Mayr bespricht in seinem Beitrag die vom EuGH nicht geklärte Frage, was unter endgültigen Verlusten zu verstehen ist und gibt Lösungsvorschläge für die sich daraus ergebenden (verfahrensrechtlichen) Folgefragen. Kleinert/Podewils nehmen die im Regierungsentwurf zum JStG enthaltene Neufassung des § 15 Abs. 7 AStG zum Anlass, die Problematik rückwirkender Steuergesetzgebung auch der jüngsten Vergangenheit unter die Lupe zu nehmen. Sedemund zeigt in seinem Kommentar die Bedeutung und die Folgen des EuGH-Urteils in Sachen Burda auf.

Markus van Ghemen, Verantwortlicher Redakteur Steuerrecht

 
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