Im Blickpunkt
Nachdem das BMAS im Februar den Förderantrag für ehemalige Nokia-Beschäftigte stellte, wurde das Hilfspaket für die Mitarbeiter aus dem Werk Bochum von der EU-Kommission nunmehr in der Höhe von bis zu 5,6 Mio. Euro aus dem Europäischen Globalisierungsfonds (EGF) ohne Abstriche gebilligt. Damit wird der Bereich der staatlichen bzw. internationalen Transferleistungen (vgl. auch Kurzarbeit etc.) in Deutschland weiter ausgebaut. Es fehlen noch die Zustimmungen des Europäischen Parlaments und des Rates. Der erste EGF-Antrag wurde 2007 infolge der BenQ-Insolvenz erfolgreich gestellt. Wie es ohne staatliche Hilfe in Krisenzeiten geht, zeigen Seitz/Reiche in ihrem Aufsatz.
Armin Fladung, Verantwortlicher Redakteur im Arbeitsrecht