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BB 2024, 2069
 

Im Blickpunkt

Abbildung 7

Nun scheint auch die Bundesregierung aufgeschreckt zu sein, ob der schlechten Nachrichten von VW. Bekanntlich kämpft der Konzern mit Absatzproblemen. Die Gründe dafür sind vielfältig. Der Verbrennermotor wird politisch beerdigt und die Verkaufszahlen der E-Autos sind zusammengebrochen, seitdem die Förderung über Nacht gestrichen wurde. Nun soll scheinbar der schleppende Absatz der E-Autos durch steuerpolitische Maßnahmen angekurbelt werden. Neue Steuervorteile ziehen am Himmel auf. Die SPD möchte die erst kürzlich abgeschaffte Kaufprämie für E-Autos wiederbeleben. Bundeswirtschaftsminister Habeck (Bündnis 90/Die Grünen): “Die großen Automobilhersteller und ihre Zulieferer sind gute Arbeitgeber für Zigtausende Beschäftigte, Wohlstandsmotor in Regionen quer durch das Land und Innovationstreiber über Branchengrenzen hinweg”, und weiter: “Das soll auch so bleiben.” Das Bundeskabinett hat Steuervorteile ersonnen, die sich immerhin auf 585 Mio. Euro belaufen sollen. Eine Steigerung auf 650 Mio. Euro bis 2028 sieht der Gesetzentwurf vor. Für E-Autos soll eine Superabschreibung gelten, nämlich 40 % Abschreibungssatz im Jahr der Anschaffung. Der Abschreibungssatz fällt dann auf 6 % über fünf Jahre. Der Preisdeckel bei der Dienstwagenbesteuerung soll angehoben werden. Bisher kann die Besteuerung der privaten Nutzung mit 0,25 % (statt 1 %) vom Listenneupreis nur in Anspruch genommen werden, wenn die Anschaffungskosten des E-Autos maximal 70 000 Euro betragen. Diese Grenze soll auf 95 000 Euro ausgeweitet werden. Ob sich der Wunsch der Bundesregierung erfüllt, dass Deutschland ein “starker Automobilstandort bleibt”? Offensichtlich muss nun der Steuerzahler herhalten, damit die Wette auf die E-Mobilität aufgeht. Wird damit die politische Forderung unterstützt, dass sich der Trend zur Elektromobilität nicht aufhalten lässt? Was ist, wenn der Autokäufer den Weg nicht mitgeht? Es bleibt zu wünschen, dass die steuerliche Förderung dazu beiträgt, dass die Arbeitsplatzverluste bei Autoindustrie und Zulieferern nicht eintreten werden. Zweifel sind allerdings angebracht.

Prof. Dr. Michael Stahlschmidt, Ressortleiter Steuerrecht

 
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