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BB 2020, 513
 

Im Blickpunkt

Abbildung 2

Im Rahmen der Plenarsitzung des EU-Parlaments vom 12.2.2020 diskutierte das Plenum die Auswirkungen des sog. Luanda Leaks Skandals vor dem Hintergrund des Rahmenwerks im Bereich der Geldwäschebekämpfung (s. EiÜ 6/20 vom 14.2.2020). Von den Abgeordneten wurden eine stärkere Zusammenarbeit zwischen den Aufsichtsbehörden sowie eine Mindestharmonisierung von Regelungen gefordert. Insbesondere das EU-Regelungswerk solle künftig auf eine Verordnung und nicht wie bisher auf Richtlinien gestützt werden. Schließlich sei auch die strafrechtliche Verfolgung von Tätern in den Vordergrund zu stellen. Wie im Arbeitsprogramm der EU-Kommission (s. EiÜ 4/20) angekündigt, hat die EU-Kommission am 12.2.2020 den Fahrplan für den geplanten Aktionsplan zur Bekämpfung von Geldwäsche veröffentlicht, der betroffenen Interessengruppen die Möglichkeit zur Rückmeldung gibt. Mit den persönlichen Haftungsrisiken von Geldwäschebeauftragten und Möglichkeiten der Minimierung setzt sich Suendorf-Bischof in diesem Heft auseinander.

Dr. Martina Koster, Ressortleiterin Wirtschaftsrecht

 
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