Im Blickpunkt
Schwindende Mitgliederzahlen motivieren Gewerkschaften immer wieder dazu, ihren Mitgliedern bei Tarifabschlüssen einen Vorteil gegenüber den nicht organisierten Kollegen verschaffen zu wollen. So bereits jüngst beim Spartentarifvertrag Nahverkehr in Berlin geschehen. Der Aufsatz von Boss untersucht die Zulässigkeit von exklusiven tarifvertraglichen Privilegien, nachdem zwar der Große Senat des BAG im Jahre 1967 diese unterbinden wollte, aber die jüngsten Entwicklungen beim BAG ein Abwenden von der bisherigen Rechtsprechung mit sich bringen.
Armin Fladung, Verantwortlicher Redakteur im Arbeitsrecht