Im Blickpunkt
Die Regierungspläne, Manager für ihre Entscheidungen mittels einer Pflicht zur Selbstbeteiligung bei D&O-Versicherungen stärker in die Haftung zu nehmen, stößt nicht nur in den Führungsetagen auf scharfe Kritik. Auch BDA, BDI und das Deutsche Aktieninstitut mahnen, “die Regelungen des deutschen Rechts zur Haftung von Vorständen und Aufsichtsräten gehörten schon jetzt zu den strengsten der Welt”. Die Ansprüche der Rechtsprechung an die Überwachungspflichten des Aufsichtsrats gegenüber dem Vorstand hat der BGH in seinem Urteil vom 16.3.2009 – II ZR 280/07 – konsequent fortgeschrieben. Ob und inwieweit diese Linie eine stärkere Nachfrage nach D&O-Versicherungen zur Folge haben wird, wie sie Lappe/Hartmann in ihrem Urteilskommentar prognostizieren, bleibt abzuwarten.
Dr. Martina Koster, Ressortleiterin Wirtschaftsrecht