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BB 2024, 1089
 

Im Blickpunkt

Abbildung 3

Die Präsidentinnen und Präsidenten der 28 Rechtsanwaltskammern diskutierten bei der Bundesrechtsanwaltskammer (BRAK)-Hauptversammlung am 26.4.2024 in Warnemünde u. a. über anwaltliche Sammelanderkonten und Geldwäscheprävention, aktuelle Reformprojekte in der Justiz sowie über den Fachkräftemangel und Maßnahmen für eine bessere Ausbildung von Rechtsanwalts-Fachangestellten (vgl. PM BRAK vom 3.5.2024). Thematisiert wurde u. a. der Entwurf eines Gesetzes zur Regelung hybrider und virtueller Versammlungen für die Kammern der rechts- und steuerberatenden Berufe, mit dem u. a. eine anlasslose Überprüfung anwaltlicher Sammelanderkonten durch die Rechtsanwaltskammern eingeführt werden soll. Die umstrittene Regelung soll Probleme bei anwaltlichen Sammelanderkonten aufgrund schärferer Vorschriften zur Geldwäscheprävention eindämmen, schafft aus Sicht der Rechtsanwaltskammern aber neue Probleme; sie lehnen diesen Regelungsvorschlag daher einhellig und strikt ab. Auch die BRAK legte ihre ablehnende Auffassung jüngst in einer Stellungnahme dar. Zu dem Gesetzentwurf fand am 24.4.2024 eine Anhörung im Bundestags-Rechtsausschuss statt; viele der dort gehörten Experten äußerten ebenfalls Bedenken hinsichtlich der Bürokratie und der Belastung für die Kammern. Kritisch sehen die Kammerpräsidenten auch die geplante Anhebung des Zuständigkeitsstreitwerts für die Amtsgerichte von 5 000 auf 8 000 Euro. Sie äußerten Bedenken u. a., weil unklar sei, wie die Amtsgerichte mit der schon jetzt mangelhaften personellen Ausstattung die zusätzlichen Fälle schaffen sollen; eine massive Verlängerung von Verfahrensdauern sei zu befürchten. Entschieden verwahrten sie sich dagegen, dass in diesem Zusammenhang mit Einsparungen infolge des Wegfalls des sog. Anwaltszwangs für eine Reihe von Verfahren geworben werde; dabei würden die Aufwendungen für eine anwaltliche Vertretung generell, aber insbesondere in Prozess- und Verfahrenskostenhilfesachen, als reiner Kostenfaktor angesehen – ohne einen Blick auf ihre Bedeutung für den Zugang zum Recht. Auf der Tagesordnung standen außerdem Zukunftsthemen wie die derzeit geplante Erprobungsgesetzgebung für ein Online-Verfahren für geringerwertige Streitigkeiten sowie die Expertenkommission “Zukunft der Justiz”, an der die BRAK sich mit zwei Experten beteiligen wird. Kritisch sieht die Hauptversammlung, dass Wechselwirkungen mit den vielen weiteren Vorhaben im Bereich des Zivilprozesses, besonders mit der geplanten Anhebung des Zuständigkeitsstreitwerts, bislang nicht beachtet werden.

Uta Wichering, Ressortleiterin Wirtschaftsrecht

 
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