Im Blickpunkt
Die Probleme rund um die Erbschaftsteuerreform reißen nicht ab: Sonderfälle der Grundbesitzbewertung stellen Hecht/von Cölln dar. Dies betrifft v. a. das Erbbaurecht, Gebäude auf fremdem Grund und Boden und Grundstücke im Zustand der Bebauung. Schütterle/Schulte vergleichen das italienische Erb(schaftsteuer)recht mit dem neuen deutschen Erbschaftsteuerrecht. Besonderes Augenmerk richten sie dabei auf grenzüberschreitende Fallgestaltungen.
Udo Eversloh, Ressortleiter Steuerrecht