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BM - Berater-Magazin
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BB 2009, 1666
 

Im Blickpunkt

Abbildung 2

Die Probleme rund um die Erbschaftsteuerreform reißen nicht ab: Sonderfälle der Grundbesitzbewertung stellen Hecht/von Cölln dar. Dies betrifft v. a. das Erbbaurecht, Gebäude auf fremdem Grund und Boden und Grundstücke im Zustand der Bebauung. Schütterle/Schulte vergleichen das italienische Erb(schaftsteuer)recht mit dem neuen deutschen Erbschaftsteuerrecht. Besonderes Augenmerk richten sie dabei auf grenzüberschreitende Fallgestaltungen.

Udo Eversloh, Ressortleiter Steuerrecht

 
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