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BB 2020, 277
 

Im Blickpunkt

Abbildung 8

Der Hauptverursacher des Klimawandels soll Kohlendioxid sein. Nachdem zunächst Klimaschutzexperten und Sachverständige für einen Preis für Kohlendioxid, mithin CO2, plädierten, hat nunmehr auch die Bundesregierung in den Maßnahmen zur Erreichung der Klimaschutzziele 2030 als zweites Element die Bepreisung von CO2 zum Zwecke des Anreizes der CO2-Emissionsvermeidung aufgenommen. Auch wenn die Begrifflichkeit darüber hinwegtäuschen mag oder soll, im Kern handelt es sich um die Einführung einer neuen Steuer mit einer Lenkungswirkung hin zu weniger CO2-Emissionen. Die Systematik erinnert an die Einführung der sog. Ökosteuer vor 20 Jahren. Was als ökologische Steuerreform bezeichnet wurde, war nichts anderes als die Einführung der Stromsteuer und die Erhöhung der Mineralölsteuer, verbunden mit dem Ziel, den Energieverbrauch durch die steuerlichen Komponenten zu vermindern und der deutschen Rentenversicherung Mehreinnahmen zu verschaffen. Letzteres ist zweifelsohne gelungen. Aber die Verminderung des Energieverbrauchs? Diese Lenkungswirkung wird nach zwei Studien des DIW in Frage gestellt. Nun stellt sich die Frage, ob die Lenkungswirkung durch die Einführung der Bepreisung von CO2 erreicht werden kann. Dahinter verbirgt sich der alte Streit, ob Steuern eine Lenkungswirkung entfalten können. Wird das Beispiel der Ökosteuer herangezogen, so ist davon auszugehen, dass die Lenkungswirkung der CO2-Steuer ebenfalls nicht eintreten wird. Die Einnahmen aus der CO2-Steuer sollen den Klimaschutzfördermaßnahmen zugutekommen oder als Entlastung den Bürgern zurückgegeben werden. Hier zeigt sich die Fragwürdigkeit der Lenkungswirkung. Es ist aber auch Skepsis angebracht, wenn der Staat auf der einen Seite eine Steuer einführt, um auf der anderen Seite die Bürger zu entlasten. Bisher gibt es kein Beispiel, welches zeigt, dass die Steuerbelastung von Unternehmen und Bürgern nicht steigt. Warum sollte es bei der CO2-Steuer anders sein?

Prof. Dr. Michael Stahlschmidt, Ressortleiter Steuerrecht

 
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