Im Blickpunkt
Philipp Wiesenecker befasst sich in dieser Ausgabe (BB 2020, 564) mit der Arbeitszeiterfassung im Rahmen des Betriebsverfassungsgesetzes. Wie bei allen rechtlichen Bewertungen, die sich mit der Erfassung von Arbeitszeiten der Arbeitnehmer auseinandersetzen, steht nunmehr das sog. CCOO-Urteil des EuGH vom 14.5.2019 (C-55/18, BB 2019, 1978) als Maßstab im Raum. Das EuGH-Urteil wirft viele Fragen auf; fraglich ist insbesondere, ob man aus der Begründung des EuGH eine allgemeine “Stechuhrpflicht” ableiten kann (vgl. zu der Problematik auch Bettinghausen, BB 2019, 2740; Junker, RIW 2020, 1). Zur Zeit wird im BMAS an einer punktuellen Reform des Arbeitszeitgesetzes gearbeitet, die beabsichtigt, das EuGH-Urteil umzusetzen. Die Reform, die zügig verabschiedet werden soll, wird auch eines der Themen auf der 7. Deutschen Arbeitsrechtskonferenz (DAK) sein, die am 12.11.2020 in München stattfinden wird. Wie die vorangegangenen DAK-Tagungen, deren Veranstalter der Betriebs-Berater ist, wird auch die 7. DAK wieder in der Münchener Allianz-Arena stattfinden. Infos zur DAK über E-mal unter: ayhan.simsek@dfv.de; torsten.merk@dfv.de. Bereits am 2.4.2020 findet in Frankfurt am Main eine spezielle BB-Tagung zu den Auswirkungen des EU-Rechts auf das deutsche Arbeitszeitrecht statt. Rechtsanwalt Dr. Wiesenecker wird der fachliche Leiter dieser Tagung sein. Infos zu dieser Tagung sind ebenfalls über die zuvor genannten E-Mail-Adressen erhältlich.
Dr. Roland Abele, leitender Redakteur