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BB 2021, 1513
 

Im Blickpunkt

Abbildung 11

Der Ausschuss für Arbeit und Soziales hat am 9.6.2021 dem Gesetzentwurf der Bundesregierung für ein Lieferkettengesetz (BT-Drs. 19/28649) in geänderter Fassung zugestimmt (ausführlich dazu s. den Blickpunkt Wirtschaftsrecht auf S. 1473 in diesem Heft). Die Bundesregierung, so hib 766/2021 vom 9.6.2021, will Unternehmen mit dem Gesetz verpflichten, menschenrechtliche Standards in all ihren globalen Produktionsstätten einzuhalten. Die Verantwortung der Unternehmen solle sich auf die gesamte Lieferkette erstrecken, abgestuft nach den Einflussmöglichkeiten. Die Pflichten sollten durch die Unternehmen in ihrem eigenen Geschäftsbereich sowie gegenüber ihren unmittelbaren Zulieferern umgesetzt werden. Mittelbare Zulieferer sollten einbezogen werden, sobald das Unternehmen über substantielle Kenntnisse von Menschenrechtsverletzungen auf dieser Ebene verfüge. Die Unternehmen würden verpflichtet, eine menschenrechtliche Risikoanalyse durchzuführen, Präventions- und Abhilfemaßnahmen zu ergreifen, Beschwerdemöglichkeiten einzurichten und über ihre Aktivitäten zu berichten. – Die deutschen Unternehmen erwarten mehr Bürokratie durch das Lieferkettengesetz, heißt es dazu in der PM des ifo-Instituts vom 11.6.2021. Das ifo-Institut habe im Mai 7000 Unternehmen gefragt, wie groß sie die Auswirkungen des nationalen Lieferkettengesetzes auf ihr Unternehmen einschätzen. “Vor allem in der Industrie geben 43 Prozent der teilnehmenden Unternehmen an, negative Auswirkungen durch Erhöhung der Bürokratie oder des Dokumentationsaufwandes zu erwarten, gefolgt vom Großhandel”, habe Lisandra Flach, Leiterin des ifo-Zentrums für Außenwirtschaft gesagt. “Viele Unternehmen fühlen sich auch indirekt vom Gesetz betroffen, beispielsweise durch Preiserhöhungen oder durch ihre Rolle als Zulieferer für Großunternehmen”, habe Flach gemeint. Martin Braml, Mitverfasser der Analyse sage, viele Unternehmen befürchteten auch juristische Risiken in Haftungsfragen und zweifelten an der praktischen Durchsetzbarkeit, Produktionsstandards bei ihren Zulieferern effektiv zu kontrollieren. – In dieser Ausgabe beschäftigt sich Wiedmann mit der nichtfinanziellen Berichterstattung der DAX-30-Unternehmen zur Achtung der Menschenwürde. Dazu gehört zukünftig auch die Berichterstattung über die Beachtung der Regelungen des Lieferkettengesetzes.

Gabriele Bourgon, Ressortleiterin Bilanzrecht und Betriebswirtschaft

 
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