Im Blickpunkt
Geld zurück für Pendler: Das BVerfG hält die seit dem 1.1.2007 beschränkte Pendlerpauschale für verfassungswidrig. Die Finanzämter müssen daher rückwirkend ab 1.1.2007 die Pauschale ab dem ersten Kilometer anerkennen. Schon Tipke hat im BB 2007, 1525, das Nettoprinzip verteidigt, das tragendes Element der Entscheidung ist. Däke wird in einem Editorial die BVerfG-Entscheidung als Sieg der Steuerzahler über einen Gesetzgeber darstellen, der zu ihren Lasten gegen die Verfassung verstoßen hat, s. auch M 4 in diesem Heft.
Udo Eversloh, Ressortleiter Steuerrecht