Im Blickpunkt
Über 200 000 Unternehmen haben seit Anfang des Jahres Post vom Bundesamt für Justiz erhalten. Darin wird ihnen ein Ordnungsgeld wegen Verletzung ihrer Verpflichtung zur Offenlegung ihrer Jahresabschlüsse angedroht, das festgesetzt wird, wenn das Unternehmen nicht innerhalb von sechs Wochen seiner Offenlegungspflicht nachkommt. In dieser Ausgabe des BB thematisiert Wenzel aus Sicht der betroffenen Unternehmen und ihrer Berater die Frage nach möglichen Rechtsbehelfen und ihrer Wirkung. In einem der nächsten Hefte wird – verbunden mit vielen Praxistipps – ein Überblick über den aktuellen Stand der Ordnungsgeldverfahren, die häufigsten Einspruchsgründe sowie das weitere Vorgehen durch das Bundesamt für Justiz gegeben.
Gabriele Bourgon, Ressortleiterin Bilanzrecht und Betriebswirtschaft