Im Blickpunkt
Im Koalitionsvertrag zwischen CDU, CSU und FDP (abrufbar z. B unter www.cdu.de) finden sich auch einige grundlegende Aussagen zur Zukunft der Rechnungslegung: So will sich die neue Regierung “für eine mittelstandsfreundliche Überarbeitung der internationalen Rechnungslegungsvorschriften” sowie eine Abmilderung der “in den derzeit geltenden internationalen Rechnungslegungsvorschriften IFRS und in den Basel-II-Eigenkapitalregeln angelegten prozyklischen Wirkungen” einsetzen. Weiter heißt es: “Wir streben eine Überarbeitung der internationalen Standards zur Rechnungslegung innerhalb der International Financial Reporting Standards an. In diesem Zusammenhang verfolgen wir das Ziel, dass die deutsche Sichtweise des Handelsgesetzbuchs im International Accounting Standards Board stärker repräsentiert ist und die demokratische Legitimation bei der Setzung der Rechnungslegungsstandards erzielt wird.”
Welche Maßnahmen in den Bereichen der Bilanzierung, der Publizität und der Unternehmensfinanzierung im Einzelnen geplant sind, können Sie der untenstehenden Meldung entnehmen. Die zentralen wirtschaftsrechtlichen Maßnahmen sowie die datenschutzrechtlichen Überlegungen im Arbeitsrecht finden Sie in diesem Heft auf S. 2446 bzw. 2478; die geplanten Maßnahmen im Steuerrecht folgen in einem der nächsten Hefte.
Gabriele Bourgon, Ressortleiterin Bilanzrecht und Betriebswirtschaft