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BB 2023, 1577
 

Im Blickpunkt

Abbildung 16

Am 27.6.2023 haben das Europäische Parlament und der Rat eine vorläufige Einigung für eine Überarbeitung der EU-Bankenvorschriften, das sog. “Bankenpaket”, erzielt. Mit dem Paket, so die PM der Europäischen Kommission desselben Tags, werden die internationalen Standards umgesetzt, die die EU und ihre G20-Partner im Basler Ausschuss für Bankenaufsicht unter dem Namen Basel III vereinbart haben. Die neuen Vorschriften sollten die Banken in der EU noch widerstandsfähiger gegenüber möglichen wirtschaftlichen Schocks machen. Gleichzeitig sollten sie zu Europas Klimaneutralität beitragen. Eine wichtige Neuerung sei, dass Banken, die “interne Modelle” zur Berechnung ihrer Eigenkapitalanforderungen verwenden, die Risiken einheitlich messen müssen. Neben der Umsetzung der Basel-III-Standards enthalte das Paket auch eine Reihe von Maßnahmen, um den EU-Aufsichtsrahmen in Bezug auf Nachhaltigkeitsrisiken und die Beaufsichtigung, auch in Bezug auf Zweigstellen aus Drittländern, zweckmäßig zu halten. Außerdem würden den Aufsichtsbehörden, die die Banken in der EU beaufsichtigen, bessere Instrumente zur Verfügung gestellt. Die neuen Vorschriften zur Änderung der Eigenkapitalverordnung würden voraussichtlich ab dem 1.1.2025 gelten, wobei bestimmte Elemente der Verordnung in den kommenden Jahren schrittweise eingeführt würden. – Aus Sicht der Deutschen Kreditwirtschaft (DK) wird gemäß einer PM der DK desselben Tags mit diesem Kompromiss grundsätzlich eine gute Balance zwischen den europäischen Besonderheiten und den Vorgaben des Baseler Ausschusses gefunden. Dies betreffe insbesondere die Behandlung von Wohnimmobilienfinanzierungen und Unternehmen ohne externes Rating bei der Berechnung des Output-Floor, die Fortgeltung der aktuellen Eigenmittelunterlegung bei bestehenden Beteiligungen und bei Krediten in Bankengruppen und -verbünden sowie die angemessene Berücksichtigung der verschiedenen Bankenstrukturen in der Europäischen Union beim Fit-and-Proper-Verfahren. Mit Bedauern nehme die DK jedoch zu Kenntnis, dass in einigen wichtigen Regelungsbereichen das Bankenpaket deutlich hinter den ursprünglichen Erwartungen zurückbleibt. Das gelte vor allem für die vorgenommenen Verschärfungen für Gewerbeimmobilienfinanzierungen, die nur geringen Verbesserungen bei den Verbriefungsregelungen und die wenigen proportionalen Erleichterungen für kleine und mittelgroße Banken und Sparkassen.

Gabriele Bourgon, Ressortleiterin Bilanzrecht und Betriebswirtschaft

 
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