Im Blickpunkt
Das am 1.4.2009 in Kraft getretene Mitarbeiterkapitalbeteiligungsgesetz soll insbesondere die Mitarbeiterbeteiligung am Kapital kleiner und mittelständischer Unternehmen steuerlich fördern. Gut gemeint – aber problematisch in der praktischen Anwendung, wie Stockum/Bender in einem Beitrag darlegen. Die Unternehmensteuerreform muss schon anderthalb Jahre nach ihrem Inkrafttreten reformiert werden. Hey bezeichnet sie als “Schönwetter-Reform”. Sie fordert u. a. eine zeitlich unbeschränkte Neureglung der Zinsschranke mit klarem Regelungsinhalt (Die Letzte Seite in diesem Heft).
Udo Eversloh, Ressortleiter Steuerrecht