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BB 2021, 2537
 

Im Blickpunkt

Abbildung 8

Am 15.10.2021, heißt es in einer Meldung des Instituts der Wirtschaftsprüfer (IDW) vom 18.10.2021, haben sich die Verhandlungsführer von SPD, Grünen und FDP für die Aufnahme von Koalitionsverhandlungen ausgesprochen. Das veröffentlichte Sondierungspapier liefere erste wichtige Hinweise u. a. auf die Ausrichtung der Steuerpolitik und Förderung der Altersversorgung in der neuen Legislaturperiode. Die bisherigen Sondierungsergebnisse zur Entwicklung des Steuerrechts seien insgesamt positiv zu bewerten. Die enthaltene Absichtserklärung zur Absicherung und Verbesserung der Zukunftsfähigkeit der Altersvorsorge sei ein weiterer, wichtiger Schritt in die richtige Richtung. Mit Spannung erwarte das IDW die Konkretisierungen in den Arbeitsgruppen. Das IDW unterstütze auch die geplante Intensivierung der Bekämpfung von Steuerhinterziehung, Geldwäsche und Steuervermeidung sowie den aktiven Einsatz für die Einführung einer globalen Mindestbesteuerung. Wichtige steuerliche Zukunfts- und Reformthemen, wie eine Reform der Gemeindefinanzen, oder eine veranlagungsnahe Betriebsprüfung würden (noch) nicht erwähnt. “Auch wenn die ersten Ansätze zur Verbesserung der steuerlichen Rahmenbedingungen der (betrieblichen) Altersvorsorge vielversprechend sind, sollte nunmehr – in Anlehnung an den jüngsten Beschluss des Bundesverfassungsgerichts – zeitnah die Anpassung des Rechnungszinsfußes an Marktbedingungen auch für die Pensionsrückstellungen erfolgen”, so Prof. Dr. Klaus-Peter Naumann, Vorstandssprecher des IDW. “Der bislang geltende steuerliche Abzinsungssatz benachteiligt die betriebliche Altersversorgung. In diesem Zusammenhang begrüßen wir den geplanten Einstieg der Deutschen Rentenversicherung in eine teilweise Kapitaldeckung,” ergänzt Naumann und führt weiter aus, “dies wird die Anforderungen an eine transparente und vertrauenswürdige Berichterstattung der Unternehmen über ihre nachhaltige Entwicklung und an eine gute Unternehmensführung (Corporate Governance) erhöhen.” Naumann drückt abschließend die Hoffnung aus, dass “die weiteren Beratungen zu konkreteren Aussagen darüber führen, wie die Finanzierung der geplanten Maßnahmen – auch zugunsten kommender Generationen – unter Einhaltung der Regelungen zur Schuldenbremse erfolgen.”

Gabriele Bourgon, Ressortleiterin Bilanzrecht und Betriebswirtschaft

 
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