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BB 2023, 2537
 

Im Blickpunkt

Abbildung 28

Der Bundesrat hat sich am 20.10.2023 zu dem von der Bundesregierung geplanten Wachstumschancengesetz geäußert (BR-Drs. 433/23). In ihrer Stellungnahme hätten die Länder zwar grundsätzlich Unterstützung für das Vorhaben bekundet, bessere Rahmenbedingungen für mehr Wachstum, Investitionen und Innovationen auch zum Klimaschutz zu schaffen, heißt es in der diesbezüglichen Meldung vom 20.10.2023 unter www.bundesrat.de. Gleichzeitig hätten sie aber die finanziellen Belastungen für die Haushalte der Länder und Kommunen kritisiert, die mit 4,4 von 7 Mrd. Euro jährlich fast zwei Drittel der geplanten steuerlichen Maßnahmen zu tragen haben. Zahlreiche der über 40 Änderungsvorschläge des Bundesrates bezögen sich auf die neue Klimaschutz-Investitionsprämie, die aus seiner Sicht zu verwaltungsaufwendig und bürokratisch ausgestaltet ist. Er bemängele, dass die Länder bei der Prüfung der organisatorischen und automationstechnischen Anforderungen der Praxis nicht eingebunden worden sind. Da es sich bei der Investitionsprämie um eine außersteuerliche Subvention handele, solle sie als Zuwendung durch den Bund verwaltet und finanziert werden, z. B. durch das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle. Durch die Investitionsprämie sollten die Standortbedingungen für Investitionen in saubere und klimafreundliche Technologien verbessert werden. Konkret wolle die Bundesregierung 15 % der Aufwendungen für Energieeffizienzmaßnahmen von Unternehmen als direkte finanzielle Unterstützung bezuschussen. Weitere geplante Maßnahmen seien u. a. eine befristete Wiedereinführung der degressiven Abschreibung für bewegliche Wirtschaftsgüter und eine befristete Einführung einer degressiven Abschreibung für Wohngebäude in Höhe von 6 % ab dem 1.10.2023 sowie die Anhebung der Grenze für geringwertige Wirtschaftsgüter auf 1000 Euro. Die Stellungnahme des Bundesrates sei der Bundesregierung zugeleitet worden, die eine Gegenäußerung dazu verfasse und beide Dokumente in die bereits laufenden Bundestagsberatungen nachreiche. Spätestens drei Wochen, nachdem das Parlament das Gesetz verabschiedet habe, komme es auf die Tagesordnung der Länderkammer, deren Zustimmung erforderlich ist. Zum Regierungsentwurf des geplanten Wachstumschancengesetzes s. auch die Beiträge von Lechner, BB 42/2023, Die Erste Seite, und Bünning, BB 2023, 2283 ff., sowie die Meldung zur Stellungnahme der Wirtschaftsprüferkammer auf der zweiten Seite dieses Wochenüberblicks.

Gabriele Bourgon, Ressortleiterin Bilanzrecht und Betriebswirtschaft

 
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