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BB 2021, 2689
 

Im Blickpunkt

Abbildung 2

Auf der Weltklimakonferenz in Glasgow wird seit dem 31.10.2021 um die Zusagen aller Staaten zum Klimaschutz gerungen. Am 10.11.2021 berichtete ZDFheute, dass eine Allianz aus bislang mehr als 30 Staaten und sechs Autoherstellern den Verkauf von Verbrennungsmotoren in Autos bis spätestens 2040 beenden wolle. Ob auch die Bundesrepublik Deutschland die Erklärung unterzeichnen wird, ist – Stand 10.11.2021 – noch unklar. Klar positioniert haben sollen sich demgegenüber ausweislich einer Berichterstattung gegenüber Reuters die beiden weltweit führenden Automobilhersteller Volkswagen und Toyota, die die Verpflichtung nicht unterzeichnen würden, so faz.net vom 10.11.2021. Ob sich diese klare Absage aufrechterhalten lässt, bleibt abzuwarten. Denn am 9.11.2021 haben die beiden Geschäftsführer von Greenpeace Deutschland gemeinsam mit der Berliner Fridays-for-Future-Aktivistin Clara Mayer Klage gegen die Volkswagen AG wegen mangelnden Klimaschutzes beim Landgericht Braunschweig eingereicht. Außerdem unterstützt Greenpeace die identische Klage eines Biobauern vor einem weiteren deutschen Landgericht. Kläger und Klägerin führen – so die Pressemitteilung von Greenpeace vom 9.11.2021 – aus, dass die gigantischen CO2-Emissionen des Konzerns erheblich zur Klimakrise und deren Folgen beitragen. Zum Schutz ihrer Freiheits- und Eigentumsrechte fordern sie VW u. a. auf, den Verkauf klimaschädlicher Verbrenner spätestens im Jahr 2030 weltweit zu beenden. In ihrer Argumentation stützen sie sich auch auf das Klimaurteil des Bundesverfassungsgerichts und das niederländische Urteil gegen den Ölkonzern Shell. Mit den aktuellen Entwicklungen im Bereich Climate Change Litigation befasst sich auch der in Heft 48 des Betriebs-Berater erscheinende Beitrag von Gharibian/Pieper/Weichbrodt.

Dr. Martina Koster, Ressortleiterin Wirtschaftsrecht

 
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