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BB 2013, 2409
 

Im Blickpunkt

Abbildung 12

Am 20.9.2013 hat der Bundesrat entschieden, zu dem vom Deutschen Bundestag am 27.6.2013 beschlossenen Gesetz zur Änderung des Handelsgesetzbuchs keinen Antrag auf Einberufung des Vermittlungsausschusses zu stellen. Dazu erklärte Bundesjustizministerin Leutheusser-Schnarrenberger noch an demselben Tag (www.bmj.de): “[. . .] Künftig können Unternehmen damit kalkulieren, dass Ordnungsgelder wegen versäumter Offenlegung von Jahresabschlüssen nach ihrer Größe gestuft werden. Mit dem neuen Gesetz werden die Mindestordnungsgelder von bisher 2500 Euro auf 500 Euro für kleinste Unternehmen und auf 1000 Euro für kleine Unternehmen gesenkt, wenn die Jahresabschlüsse verspätet, aber noch vor der Entscheidung über die Festsetzung eines Ordnungsgeldes offengelegt werden. Das Gesetz stärkt zudem den Rechtsschutz, indem eine neue Gerichtsinstanz geschaffen wird. Außerdem können Unternehmen besser als bisher die unverschuldete Fristversäumnis gegenüber dem Bundesamt für Justiz geltend machen. Mehr Flexibilität im Ordnungsgeldverfahren entlastet die Wirtschaft, ohne die inzwischen hohe Offenlegungsquote der Unternehmen von 90 Prozent zu gefährden. [. . .] Damit werden die in dieser Legislaturperiode erreichten Entlastungen im Bereich des Bilanzrechts abgerundet.” Gemeint sind das MicroBilG sowie die Verhandlungen auf EU-Ebene über eine neue Bilanzrichtlinie, in denen u. a. erreicht wurde, dass die Schwellenwerte um 20 % angehoben werden können. Was die nächste Legislaturperiode in den Bereichen Bilanzrecht und Wirtschaftsprüfung bringen wird, ist noch ungewiss. Jedenfalls sind nach einer Blitzumfrage von PwC unter 110 Entscheidern aus großen und mittelständischen Unternehmen am 24.9.2013 65 % mit dem Wahlergebnis zufrieden (www.pwc.de). Danach erwarten die Unternehmen in Deutschland von der künftigen Bundesregierung “Kontinuität, Stabilität und Wirtschaftskompetenz”. Den “dringendsten Handlungsbedarf” sehen sie “in der Eindämmung der Euro-Krise, einer Reform der sozialen Sicherungssysteme, der Konsolidierung des Staatshaushalts und in Maßnahmen gegen den Fachkräftemangel. Nur geringe Hoffnung haben sie bezüglich einer Vereinfachung des Steuersystems, sehen aber dort zu über 90 % “dringenden Handlungsbedarf”.
Gabriele Bourgon, Ressortleiterin Bilanzrecht und Betriebswirtschaft

 
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