Im Blickpunkt
Auf der Jahrestagung des Instituts für Finanzen und Steuern in Berlin bekräftigte der hessische Finanzminister Professor Alexander Lorz seine Forderung nach einem Moratorium für die globale Mindeststeuer. “Die Grundidee, dass Konzerne überall auf der Welt mindestens 15 Prozent Steuern auf ihre Gewinne zahlen sollen, ist unverändert gut. Aber ohne eine gleichgerichtete Umsetzung in den wichtigsten Ländern geht es nicht. Deshalb brauchen wir ein Moratorium der globalen Mindeststeuer in Europa”, so Lorz wörtlich. Der bürokratische Aufwand und nicht zuletzt die Ankündigung der amerikanischen Vergeltungssteuer sorgen für große Skepsis. Die Mindeststeuer ohne die Wirtschaftsräume China, Indien und USA macht überhaupt keinen Sinn. Letztlich diskriminiert es nur europäische und deutsche Unternehmen. Die bürokratischen Belastungen der in Deutschland tätigen Unternehmen könnte bis zu einer internationalen Klärung vermieden werden. Dies wäre für die Wettbewerbsfähigkeit des deutschen Standortes ein positives Signal. Problem ist nur, dass die Mindeststeuer auf einer EU-Richtlinie basiert und damit die Gestaltungsmöglichkeiten der nationalen Gesetzgeber in der EU begrenzt sind. Es kommt damit nun auf die Kommissionspräsidentin Ursula von der Leyen an. Zusätzlich Druck erzeugt der Beschluss des US-Repräsentantenhauses “The One Big Beautiful Bill”. Durch diesen soll eine Vielzahl steuerlicher Vorschriften geändert werden. Neben Maßnahmen zur Senkung der Steuerbelastung enthält der Akt auch steuerverschärfende Regelungen. Der Vorschlag zur sog. “Section 899” des US-Steuergesetzes beabsichtigt, die Einkünfte von Investoren aus Staaten mit diskriminierenden steuerlichen Regelungen verschärft zu versteuern. Bestimmte US-Einkünfte sollen danach über einen Zeitraum von vier Jahren jedes Jahr mit fünf Prozentpunkten mehr besteuert werden, sodass Investoren im vierten Jahr 20 Prozentpunkte mehr Steuern zahlen müssen als Investoren aus anderen Staaten. Ausdrücklich werden als diskriminierende steuerliche Regelungen zwei Steuerarten genannt, nämlich die Steuern auf bestimmte Online-Dienstleistungen und die “Undertaxed Profit Rule” (UTPR), eine Komponente zur Sicherstellung der globalen Mindestbesteuerung (Pillar-2-Projekt). Damit dürfte der Druck auf die Mindeststeuer deutlich zunehmen.
Prof. Dr. Michael Stahlschmidt, Ressortleiter Steuerrecht