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BB 2024, 257
 

Im Blickpunkt

Abbildung 2

Vor dem Hintergrund wachsender geopolitischer Spannungen und tiefgreifender technologischer Veränderungen hat die EU-Kommission fünf Initiativen vorgeschlagen, die die wirtschaftliche Sicherheit stärken sollen (vgl. PM EU-Kommission – Vertretung in Deutschland vom 24.1.2024). Dazu gehören ein Screening von Auslandsinvestitionen sowie eine Empfehlung, die Sicherheit in der Forschung zu steigern. Hinzu kommen Weißbücher der Kommission zu Ausfuhrkontrollen, Auslandsinvestitionen sowie zur Unterstützung von Forschung und Entwicklung im Bereich der Technologien mit doppeltem Verwendungszweck. Exekutiv-Vizepräsident Valdis Dombrovskis betonte: “Die EU hat in hohem Maße davon profitiert, ein Exportmotor zu sein, im Ausland zu investieren und ihren Markt für den Handel und ausländische Investoren offen zu halten. Doch um diese Chancen auch weiterhin optimal nutzen zu können, müssen wir uns über die Risiken im Klaren sein, denen wir in dieser Zeit tiefgreifender geopolitischer Unruhen und eines raschen technologischen Wandels ausgesetzt sind. Wir müssen unser Verständnis und unsere Koordinierung bei der Bewältigung dieser gemeinsamen Herausforderungen verbessern, damit wir uns besser schützen, Investitionen sicherer machen und die Ausfuhr sensibler Produkte kontrollieren können, damit sie nicht in die falschen Hände geraten. Die Verbesserung unserer wirtschaftlichen Sicherheit wird es uns ermöglichen, unser offenes Wirtschaftsmodell beizubehalten und wirksamer gegen Risiken vorzugehen.” Die fünf Initiativen haben folgende Ziele: (1) den Schutz der Sicherheit und der öffentlichen Ordnung in der EU weiter stärken, indem eine bessere Überprüfung ausländischer Investitionen in der EU vorgeschlagen wird; (2) Anregung von Diskussionen und Maßnahmen für eine stärkere europäische Koordinierung im Bereich der Ausfuhrkontrollen unter voller Wahrung der bestehenden multilateralen Regelungen und der Vorrechte der Mitgliedstaaten; (3) Konsultation der Mitgliedstaaten und der Interessengruppen zur Ermittlung potenzieller Risiken, die sich aus Auslandsinvestitionen in eine begrenzte Anzahl von Technologien ergeben; (4) Förderung weiterer Diskussionen darüber, wie Forschung und Entwicklung in Bezug auf Technologien mit doppeltem Verwendungszweck besser unterstützt werden können sowie (5) Vorschlag, dass der Rat Maßnahmen zur Verbesserung der Forschungssicherheit auf nationaler und sektoraler Ebene empfiehlt.

Uta Wichering, Ressortleiterin Wirtschaftsrecht

 
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