Im Blickpunkt
Unternehmen sind nicht der verlängerte Arm des Staates zur Einhaltung der Gesetze und Vorschriften durch ihre Mitarbeiter – so ein Fazit des 4. Mannheimer Arbeitsrechtstags vom 11.3.2009. Mit der Einführung von internen Compliance-Regeln binden sich die Unternehmen zwar zunächst selbst, allerdings kann sich der Staat seiner hoheitlichen Aufgaben dadurch nicht entledigen. Weitere Diskussionen zum Thema “Corporate Compliance und Arbeitsrecht” fanden zwischen den zahlreichen namhaften Referenten aus Wissenschaft und Praxis unter der Leitung von Prof. Dr. Maschmann, Prodekan der Universität Mannheim, statt.
Armin Fladung, Verantwortlicher Redakteur im Arbeitsrecht