R&W Abo Buch Datenbank Veranstaltungen Betriebs-Berater
 
BM - Berater-Magazin
Header Pfeil
 
 
BB 2013, 2177
 

Im Blickpunkt

Abbildung 1

Jährlich verhängt die EU-Kommission Kartellstrafen in Millionenhöhe wegen unzulässiger Preisabsprachen, so jüngst gegen Pharma-Firmen und Autozulieferer. Gleichwohl können die durch ein Kartell geschädigten Verbraucher den ihnen gegen die an den Absprachen beteiligten Unternehmen generell zustehenden Schadensersatzanspruch wegen verfahrensrechtlicher Hindernisse und Rechtsunsicherheiten nicht effektiv durchsetzen. Das will die EU-Kommission nun ändern. Sie hat am 11.6.2013 ihren lang erwarteten Richtlinienvorschlag zu Schadensersatzklagen im Kartellrecht und jeweils den Entwurf einer Empfehlung zur Einführung kollektiver Rechtsschutzverfahren in der EU und einer Empfehlung zur Ermittlung der Schadenshöhe veröffentlicht. Bevor die – möglichen – Erleichterungen greifen können, müssen allerdings das Europäische Parlament und der Rat den Vorschlag annehmen. Danach haben die Mitgliedstaaten zwei Jahre Zeit, die Bestimmungen in innerstaatliches Recht umzusetzen. Fiedler zeigt in ihrem Beitrag auf, welche Ansätze der Richtlinienentwurf wählt, um die Hindernisse für eine wirksame Schadensersatzdurchsetzung zu beseitigen und inwiefern diese zu Änderungen im deutschen Recht führen.

Dr. Martina Koster, Ressortleiterin Wirtschaftsrecht

 
stats