Im Blickpunkt
Die verfassungsrechtlichen Anforderungen an die Einkunftserzielung bei der Veräußerung von Kapitalgesellschaftsanteilen insbesondere beim Anteilstausch zeigen Blumers/Elicker auf. Die bisherige Praxis führt ihrer Auffassung nach zu einer gleichheitswidrigen Überbelastung des Steuerpflichtigen. Der Abschluss von Stimmrechtsvereinbarungen birgt das Risiko in sich, vom FA als steuerschädlich qualifiziert zu werden. Honert/Obser geben Empfehlungen, wie der Berater dann reagieren sollte.
Udo Eversloh, Ressortleiter Steuerrecht