Im Blickpunkt
Das Institut der Wirtschaftsprüfer in Deutschland e. V. (IDW) hat bei einem Gespräch mit Experten aus Politik, Bundesregierung sowie Sanierungs- und Insolvenzverbänden über die Reform des Restrukturierungsrechts vorgeschlagen, für alle Unternehmen eine explizite Planungspflicht zu kodifizieren. Dies, so heißt es in der PM des IDW vom 29.10.2020, sei eine zwingende Voraussetzung für eine funktionsfähige Krisenfrüherkennung, die vom Gesetzgeber bislang so nicht explizit verlangt werde. Eine solche Klarstellung wäre zudem eine gute Ergänzung zu dem derzeit im parlamentarischen Prozess diskutierten Gesetzentwurf zur Fortentwicklung des Sanierungs- und Insolvenzrechts (SanInsFoG), welcher Anlass für das Expertengespräch war. Dabei müsse berücksichtigt werden, dass an kleine und mittelgroße Unternehmen nicht die gleichen Anforderungen an die Unternehmensplanung zu stellen sind wie an einen international tätigen Konzern. Darüber hinaus hätte sich das IDW einen noch früheren Zugang zu den neuen Sanierungsinstrumenten gewünscht, insgesamt sei der Gesetzentwurf aber eine gelungene Ergänzung der bestehenden Sanierungsmöglichkeiten. Ob die wirtschaftlichen Folgen der Corona-Pandemie mit den neuen Instrumenten merklich abgeschwächt werden können, sei fraglich, so Prof. Dr. Klaus-Peter Naumann, Vorstandssprecher des IDW. “Es wäre aber ohnehin das falsche Ziel, sämtliche während der Corona-Pandemie in Schwierigkeiten geratene Unternehmen retten zu wollen”. Eine künstliche Lebensverlängerung von Unternehmen, deren Geschäftsmodelle langfristig nicht tragfähig sind, würde auch noch die verbleibenden gesunden Unternehmen in Mitleidenschaft ziehen. Der Schuldner könne von den neu geschaffenen Sanierungsinstrumenten des SanInsFoG optional Gebrauch machen – beispielsweise, wenn einzelne Gläubiger eine Kollektivlösung vereiteln, erklärte Alexander Bornemann vom BMJV, der die zentralen Neuregelungen des Stabilisierungs- und Restrukturierungsrahmens vorstellte. Zum SanInsFoG-RegE s. auch die PM des BMJV vom 14.10.2020, BB 2020, 2369, sowie die Beiträge von Desch, BB 2020, 2498 ff., und Bernsau/Weniger, BB 2020, 2571 ff. (in diesem Heft).
Gabriele Bourgon, Ressortleiterin Bilanzrecht und Betriebswirtschaft