Im Blickpunkt
Werden Anteile an gewerblichen Personengesellschaften veräußert, führt das bei der Ermittlung des gemeinen Werts zu Problemen z. B. bei der Abgrenzung zwischen Zwerg- und übrigen Anteilen bei Publikumsgesellschaften. Hecht/von Cölln bieten dafür Lösungsvorschläge an. Die Neuregelung der Verschmelzung von Auslandsfonds durch die Änderung des InvStG im Rahmen des Bürgerentlastungsgesetzes Krankenversicherung begrüßen Brinkmann/Kempf. Sie sehen aber noch Anpassungsbedarf an internationale Standards.
Udo Eversloh, Ressortleiter Steuerrecht