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BB 2009, 2209
 

Im Blickpunkt

Abbildung 1

Auch nach der Änderung des VW-Gesetzes sind die Diskussionen um dessen Europarechtskonformität nicht verstummt. Die EU-Kommission hat angekündigt, im Herbst darüber zu beraten, ob sie Deutschland wegen des VW-Gesetzes erneut vor dem EuGH verklagt. Rapp-Jung/Bartosch kommen in dem aktuellen Beitrag zu dem Ergebnis, dass das neue VW-Gesetz europarechtlich nicht zu beanstanden ist, da es weder gegen die Kapitalverkehrsfreiheit noch gegen das einschlägige gemeinschaftsrechtliche Sekundärrecht verstößt. Ungeachtet wie sich die EU-Kommission im Ergebnis entscheiden wird: Es bleibt spannend abzuwarten, ob die Familien Porsche und Piech die Sonderrechte des Großaktionärs Niedersachsens auch in der neuen VW-Konzernsatzung nach der Eingliederung Porsches festschreiben. Ein entsprechender Beschluss für die Satzungsänderung soll Medienberichten zufolge auf einer Sondersitzung der VW-Hauptversammlung noch im Oktober gefasst werden.

Dr. Martina Koster, Ressortleiterin Wirtschaftsrecht

 
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