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BB 2008, 1031
 

Im Blickpunkt

Abbildung 3

Gerade bei mittelständischen Unternehmensstrukturen spielt die Verzahnung zwischen Ertrag- und Erbschaft- bzw. Schenkungsteuerrecht für die Rechtsformwahl eine nicht untergeordnete Rolle. Unter Berücksichtigung dieser Verzahnung stellen Jorde/Götz in ihrem Beitrag die Rechtsformen Kapital- und Personengesellschaft einschließlich der Mischformen GmbH & Co. KG und GmbH & atypisch still gegenüber und zeigen Belastungsunterschiede unter nationalen und internationalen Aspekten auf. Den Beschluss des Großen Senats des BFH zur Vererblichkeit des Verlustabzugs nach § 10d EStG kommentieren Schulte/Knief.

Markus van Ghemen, Verantwortlicher Redakteur Steuerrecht

 
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