Im Blickpunkt
Gerade bei mittelständischen Unternehmensstrukturen spielt die Verzahnung zwischen Ertrag- und Erbschaft- bzw. Schenkungsteuerrecht für die Rechtsformwahl eine nicht untergeordnete Rolle. Unter Berücksichtigung dieser Verzahnung stellen Jorde/Götz in ihrem Beitrag die Rechtsformen Kapital- und Personengesellschaft einschließlich der Mischformen GmbH & Co. KG und GmbH & atypisch still gegenüber und zeigen Belastungsunterschiede unter nationalen und internationalen Aspekten auf. Den Beschluss des Großen Senats des BFH zur Vererblichkeit des Verlustabzugs nach § 10d EStG kommentieren Schulte/Knief.
Markus van Ghemen, Verantwortlicher Redakteur Steuerrecht