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BB 2012, 2957
 

Im Blickpunkt

Abbildung 1

Direktmarketing gilt als ein beliebtes und unerlässliches Instrument zur Gewinnung und Etablierung dauerhafter Kundenbeziehungen. Von der Massenwerbung unterscheidet es sich dadurch, dass potenzielle Kunden individuell angesprochen werden können. Zwangsläufig wird hierbei gleichzeitig die Individualsphäre des Kunden berührt. Für Unternehmen, die mit Direktmarketing werben, sind demzufolge insbesondere die Rechtsvorschriften über unzumutbare Belästigungen von besonderer Bedeutung. Auch das E-Mail-Direktmarketing als ein Teilbereich des Direktmarketing unterliegt aus verschiedenen Blickwinkeln rechtlichen Beschränkungen. Eisenberg beleuchtet in seinem Beitrag die E-Mail-Werbung gegenüber Bestandskunden ohne vorherige Einwilligung und gibt den Verantwortlichen im Unternehmen einen Leitfaden in die Hand.

Dr. Martina Koster, Ressortleiterin Wirtschaftsrecht

 
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