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BB 2024, 1025
 

Im Blickpunkt

Abbildung 2

Am 24.4.2024 nahm das Europäische Parlament (EP) neue Regeln an, die für nachhaltigere Verpackungen und weniger Verpackungsmüll in der EU sorgen sollen (vgl. PM EP vom gleichen Tag). Mit der Verordnung wolle man gegen die ständig wachsende Abfallmenge vorgehen, die Binnenmarktvorschriften vereinheitlichen und die Kreislaufwirtschaft ankurbeln. Die vorläufige Einigung mit dem Rat umfasse nicht nur Zielvorgaben für die Verpackungsreduzierung (5 % bis 2030, 10 % bis 2035 und 15 % bis 2040), sie verpflichte auch die EU-Staaten, für weniger Verpackungsmüll aus Kunststoff zu sorgen. Damit weniger unnötige Verpackungen entstehen, gelte für Umverpackungen, Transportverpackungen und Verpackungen für den elektronischen Handel künftig, dass der Leerraumanteil höchstens 50 % betragen darf. Hersteller und Importeure müssten außerdem für leichtere Verpackungen mit weniger Volumen sorgen. Ab dem 1.1.2030 werden bestimmte Einwegverpackungen aus Kunststoff verboten, z. B. Verpackungen für unverarbeitetes frisches Obst und Gemüse, Verpackungen für Lebensmittel und Getränke, die in Cafés und Restaurants zum Verzehr angeboten bzw. ausgeschenkt werden, Einzelportionen (z. B. Gewürze, Soßen, Sahne, Zucker), kleine Einwegkunststoffverpackungen für Toilettenartikel in Hotels und sehr leichte Kunststofftragetaschen (mit einer Wandstärke unter 15 Mikron). Im Sinne des Gesundheitsschutzes ist es künftig verboten, bestimmte Grenzwerte überschreitende sog. Ewigkeitschemikalien (Per- und Polyfluoralkylsubstanzen, kurz: PFAS) in Verpackungen zu verwenden, die mit Lebensmitteln in Berührung kommen. Weiter müssen Endvertreiber von Getränken und von Speisen zum Mitnehmen es Verbrauchern ermöglichen, eigene Behälter zu verwenden. Außerdem müssen sie sich bemühen, bis 2030 10 % ihrer Produkte in wiederverwendbaren Verpackungen anzubieten. Schließlich müssen alle Verpackungen (außer Verpackungen aus Leichtholz, Kork, Textilien, Gummi, Keramik, Porzellan und Wachs) strengen Anforderungen an die Recyclingfähigkeit genügen.

Uta Wichering, Ressortleiterin Wirtschaftsrecht

 
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