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BB 2021, 1704
 

Im Blickpunkt

Abbildung 13

Am 6.7.2021 hat die Europäische Kommission eine “Strategy for Financing the Transition to a Sustainable Economy” mit sechs umfassenden Vorschlägen vorgelegt, heißt es in einer Meldung von EU Aktuell desselben Tages. Die Strategie sei entscheidend für die Mobilisierung von Finanzmitteln aus privaten Quellen, habe Exekutiv-Vizepräsident Valdis Dombrovskis gesagt. Außerdem habe die EU-Kommission – ebenfalls am 6.7.2021 – einen Vorschlag für einen EU-Standard für grüne Anleihen unterbreitet. Weitere Informationen dazu finden Sie unter ec.europa.eu. – Flankierend zu der Strategie, so das Deutsche Rechnungslegungs Standards Committee (DRSC) auf www.drsc.de, definiere die Kommission verschiedene Maßnahmen, u. a. auch zur Unternehmensberichterstattung. In diesem Zusammenhang seien insbesondere zu nennen: 1. Erweiterung der EU-Taxonomie: Dies betreffe u. a. die Erweiterung der technischen Bewertungskriterien bzgl. des Agrar- und des Energiesektors (inkl. Atomenergie und Gas), sowie die Definition technischer Bewertungskriterien für die übrigen vier Umweltziele. Die Kommission plane außerdem, bis Ende des Jahres 2021 einen Bericht über die notwendigen Anforderungen an eine mögliche EU-Sozialtaxonomie zu veröffentlichen. 2. Standardsetzung: Dies betreffe u. a. die verstärkte Zusammenarbeit mit der European Financial Reporting Advisory Group (EFRAG), der European Securities and Markets Authority (ESMA) und der IFRS-Stiftung mit dem Ziel, Nachhaltigkeitsrisiken in der (Finanz-)Berichterstattung angemessen zu berücksichtigen. Ferner wolle sich die Kommission in internationalen Foren und Organisationen (insb. Standardsetzern) für die Entwicklung internationaler Standards zur Nachhaltigkeitsberichterstattung einsetzen. Dabei solle das Konzept der doppelten Wesentlichkeit weiter befürwortet werden. Die Deutsche Kreditwirtschaft (DK) begrüßt die beabsichtigte Ausweitung der Taxonomie (PM DK vom 6.7.2021). Sie teile die Einschätzung der EU-Kommission, dass die Taxonomie-Konformität wirtschaftlicher Aktivitäten der Unternehmen angesichts der sehr komplexen technischen Screening-Kriterien durch unabhängige Dritte geprüft werden sollte. Die hierfür notwendige Datenarchitektur zur Übertragung der extern geprüften Nachhaltigkeitsinformationen an die Finanzwirtschaft im von der EU-Kommission vorgegebenen Datenformat müsste jedoch noch geschaffen werden.

Gabriele Bourgon, Ressortleiterin Bilanzrecht und Betriebswirtschaft

 
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