Im Blickpunkt
In zwei neueren Entscheidungen hat das BAG zum Thema Vorrang von Betriebsvereinbarungen gegenüber “transformierten” tariflichen Ansprüchen beim Betriebsübergang Stellung bezogen. Fazit: Die neuere Rechtsprechung des BAG erteilt der sog. Überkreuzablösung eine Absage. Döring/Grau fassen in diesem Heft die Judikatur zu diesem Thema zusammen und setzen sich hiermit unter Darstellung der Praxisfolgen kritisch auseinander.
Armin Fladung, Verantwortlicher Redakteur im Arbeitsrecht