Im Blickpunkt
Oftmals wird die Sozialversicherungspflicht eines Geschäftsführers mit dem Argument verneint, dass der Geschäftsführer gleichzeitig Vorstand einer konzernzugehörigen Aktiengesellschaft sei, so dass sich in der Praxis die Frage stellt, ob eine Anmeldung zur Sozialversicherung zu erfolgen hat. Müller/Schulz befassen sich mit den Grenzen zwischen Missbrauch und rechtlich zulässiger Gestaltung, die auch nach der Gesetzesänderung des § 1 S. 4 SGB VI fließend sind, und eröffnen damit die Diskussion.
Armin Fladung, Verantwortlicher Redakteur im Arbeitsrecht