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BB 2022, 2581
 

Im Blickpunkt

Abbildung 5

Die Umsatzsteuer ist die aufkommensstärkste Steuerart, deren Aufkommen wie kaum eine andere Steuerart durch Steuerhinterziehung gefährdet ist. Aus Sicht des Bundesrechnungshofs verfügt die Finanzverwaltung nicht über die notwendigen Systeme und Ressourcen, um die sog. “Mehrwertsteuerlücke” zu schließen. Um hier einen Schritt weiterzukommen, soll ein einheitliches elektronisches Meldesystem eingeführt werden. Ausgehend von dem zu erwartenden Vorschlag der EU-Kommission unter dem Titel “VAT in the digital age” mit dem ein europäisches Meldesystem errichtet werden soll, geht die Bundesregierung davon aus, dass die EU-Kommission auch für die Harmonisierung nationaler Systeme Vorgaben machen wird. Da es sich um umfangreiche gesetzgeberische und vor allem auch IT-Umsetzungen handele, sei mit einigen Jahren Vorlaufzeit zu rechnen. Auch die EU-Kommission ginge von einem mehrjährigen Umsetzungsprozess aus. Die schon in einigen Ländern vorhandenen Meldesysteme kommen für die Bundesregierung wohl nicht in Betracht. Klar ist nur, dass bestimmte Angaben aus Rechnungen an die Verwaltung übermittelt werden müssen. Explizite Vereinfachungen für kleine und mittlere Unternehmen sind nicht vorgesehen. Die Bundesregierung vertritt die Meinung, dass nur die Daten übermittelt werden sollen, die zur Bekämpfung des Mehrwertsteuerbetruges notwendig sind. Die IT-Systeme zur Umsatzsteuerkontrolle sollen modernisiert werden. Daten darüber, wie sich der Umsatzsteuerbetrug bei Katalogumsätzen des § 13b Abs. 2 UStG vor und nach der Einführung des Reverse-Charge-Verfahrens entwickelt hat, gibt es nicht. Auch in den Ländern gäbe es keine Aufzeichnungen. Immerhin räumt die Bundesregierung ein, dass wegen der Dunkelziffer bei Betrugsfällen der Steuerausfall nicht exakt quantifizierbar sei. Alles dies ist der Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Fraktion der CDU/CSU (Drs. 20/3899) zu entnehmen. Interessant ist zweierlei: Zum einen mangelt es an der entscheidenden Stelle offensichtlich an Daten und zum anderen werden Zahlen verwendet, wenn es politisch opportun ist, die keinerlei Basis haben, wie bei der Darstellung des Steuerbetruges. Beides ist bedenklich!

Prof. Dr. Michael Stahlschmidt, Ressortleiter Steuerrecht

 
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