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BB 2013, 2793
 

Im Blickpunkt

Abbildung 5

Banken müssen ab 2014 ihre eigenen riskanten Geschäfte vom Kundengeschäft trennen. Das stärke – so die Bundesregierung (www.bundesregierung.de) – ihre Zahlungsfähigkeit und trage zur Stabilisierung der Finanzmärkte bei. Nach dem neuen Trennbankengesetz müssten Einlagenkreditinstitute, wenn sie bestimmte Schwellenwerte überschreiten, die Risiken aus eigenen spekulativen und riskanten Geschäften vom Kundengeschäft trennen. Dieser Teil des Gesetzes trete Ende Januar 2014 in Kraft. Es sei am 12.8.2013 im Bundesgesetzblatt verkündet worden. So müssten global und national systemrelevante Institute der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) Sanierungspläne vorlegen und diese mindestens einmal im Jahr aktualisieren. Die BaFin erstelle Abwicklungspläne für diese Institute und aktualisiere diese ebenfalls mindestens einmal jährlich. In Schieflage geratene systemrelevante Banken könnten damit schneller saniert oder abgewickelt werden. Das Gesetz begründe außerdem die Strafbarkeit von Geschäftsleiterinnen und -leitern von Banken und Versicherungen im Risikomanagement. Ab Anfang Januar 2014 würden konkrete Pflichten für das Risikomanagement gelten. Strafbar seien Pflichtverletzungen, wenn dadurch ein Kreditinstitut in seinem Bestand gefährdet sei oder ein Versicherungsunternehmen in die Insolvenz ginge. Deutschland nehme erneut eine Vorreiterrolle in Europa ein und gehe beim Aufbau eines Trennbankensystems mit nationalen Regelungen voran. Es folge hierbei im Wesentlichen den Erkenntnissen und Empfehlungen des Liikanen-Berichts. Nach einer Pressemitteilung der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) vom 5.11.2013 hat die BaFin gemeinsam mit der Bank of England (BoE), der Eidgenössischen Finanzmarktaufsicht (FINMA) und dem Einlagensicherungsfonds der Vereinigten Staaten (Federal Deposit Insurance Corporation – FDIC) darüber hinaus eine Initiative gestartet, um die Abwicklungsfähigkeit von Banken zu verbessern. Einzelheiten dazu finden Sie in der Meldung auf der zweiten Seite dieses Wochenüberblicks.
Gabriele Bourgon, Ressortleiterin Bilanzrecht und Betriebswirtschaft

 
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