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BB 2013, 2995
 

Im Blickpunkt

Abbildung 5

Nach einer 17-stündigen Marathon-Sitzung einigten sich Union und SPD am 27.11. auf einen 185 Seiten starken Koalitionsvertrag (vgl. den Entwurf unter www.cdu.de). Dabei konnte sich die SPD mit ihrer Hauptforderung auf Einführung eines Mindestlohns offensichtlich durchsetzen. Der gesetzliche Mindestlohn soll 2015 kommen und bundesweit 8,50 Euro pro Stunde betragen. Allerdings können die Tarifpartner in einer Übergangszeit bis 2017 auch Abschlüsse vereinbaren, die darunterliegen. Die Höhe des allgemein verbindlichen Mindestlohns soll in regelmäßigen Abständen von einer siebenköpfigen Kommission der Tarifpartner festgelegt werden. Die Mitglieder der Kommission werden von den Verbänden der Arbeitgeber und Gewerkschaften benannt. Bei der Bestimmung der künftigen Höhen soll externer wissenschaftlicher Sachverstand hinzugezogen werden. Der Mindestlohn soll unter anderem nicht für Auszubildende und Praktikanten oder ehrenamtliche Tätigkeiten, die im Rahmen der Minijobregelung vergütet werden, gelten. Auch eine stärkere Regulierung der Leiharbeit ist vorgesehen (PM FAZ vom 27.11.2013). Demnach solle die Überlassung von Arbeitnehmern an eine Leiharbeitsfirma auf 18 Monate begrenzt werden. Nach neun Monaten soll es zudem eine gleiche Bezahlung für Leiharbeiter und Stammbelegschaft geben. Bei der sog. Mütterrente einigten sich die Koalitionäre darauf, dass die Besserstellung älterer Mütter, die vor 1992 Kinder bekommen haben, zum 1.1.2014 eingeführt werden soll. Ferner soll eine “solidarische Lebensleistungsrente” für Geringverdiener in Höhe von bis zu 850 Euro pro Monat ab 2017 kommen. Auch die Erwerbsminderungsrenten sollen verbessert werden. Offengelassen wurde die personelle Besetzung der einzelnen Ministerien. Erwartet wird jedoch ein Wechsel im Bundesarbeitsministerium, das von von der Leyen an Nahles gehen könnte.

Armin Fladung, Verantwortlicher Redakteur im Arbeitsrecht

 
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