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BB 2013, 2113
 

Im Blickpunkt

Abbildung 1

Der Außenwirtschaftsverkehr, d. h. der Güter-, Dienstleistungs-, Kapital- und Zahlungs- und sonstige Wirtschaftsverkehr, ist grundsätzlich frei. Er unterliegt jedoch gewissen Einschränkungen, die sich aus dem Recht der EU und auf Grund des Außenwirtschaftsgesetzes (AWG) sowie der Außenwirtschaftsverordnung (AWV) ergeben. Zum 1.9.2013 sind das Gesetz zur Modernisierung des Außenwirtschaftsrechts vom 6.6.2013 und die Außenwirtschaftsverordnung vom 2.8.2013 in Kraft getreten. Die Novellierung war erforderlich, da AWG und AWV mehr als fünfzig Jahre nach ihrem Inkrafttreten und nach zahlreichen Änderungen infolge Übernahme weitreichender Zuständigkeiten der EU im Außenhandel einem Flickenteppich glichen. Das AWG und die AWV wurden grundlegend sprachlich überarbeitet und übersichtlicher gestaltet. Für die exportorientierte deutsche Wirtschaft stellt die Modernisierung des Außenwirtschaftsrechts eines der wesentlichen neuen Gesetzesvorhaben in diesem Jahr dar. Niestedt/Trennt geben einen Überblick über die wichtigsten Neuerungen und gehen ausführlich auf die inhaltlich überarbeiteten Straf- und Bußgeldvorschriften ein. Mit den Auswirkungen der AWG-Novelle auf die Compliance-Organisation in grenzüberschreitend tätigen Unternehmen setzen sich Gündel/Feiler, CB 2013, 236, sowie Sachs, CB 2013, Heft 6, Editorial, auseinander.

Dr. Martina Koster, Ressortleiterin Wirtschaftsrecht

 
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