Im Blickpunkt
Die Erbschaftsteuerreform hat Auswirkungen auch auf die Anwachsung von Betriebsvermögen bei verbleibenden Gesellschaftern. Nur der Abfindungsanspruch soll der Besteuerung unterliegen (dazu der Beitrag von Götzenberger). Wie Brey/Merz/Neufang darlegen, dürfte die steuerfreie Übertragung von Immobilien eher die Ausnahme bleiben. Hässel/Hengsberger stellen einen Katalog der Tätigkeiten eines Steuerberaters vor, die er als Rechtsdienstleistung erbringen darf.
Udo Eversloh, Ressortleiter Steuerrecht