Im Blickpunkt
Am 11.7.2008 hat das BMF gleich lautende Ländererlasse zum durch das Unternehmensteuerreformgesetz neu geregelten § 8 Nr. 1 GewStG, der die bisherigen Regelungen in § 8 Nr. 1 bis 3 und 7 GewStG a. F. zur Hinzurechnung von Entgelten für die Nutzung von Betriebskapital ersetzt, veröffentlicht. Franke/Gageur erläutern die von der Finanzverwaltung getroffenen Anwendungsregeln und setzen sich mit verbleibenden Zweifelsfragen auseinander. Kurth beschäftigt sich in seinem Beitrag mit der Regelung des § 18 Abs. 3 AuslInvestmG, der bei sog. “schwarzen Fonds” unabhängig von Besitzdauer oder tatsächlichen Fondserträgen und Wertzuwächsen des Fonds einen Gewinn fingiert. Die Vereinbarkeit der Regelung mit Art. 3 Abs. 1 GG und Gemeinschaftsrecht ist zweifelhaft, entsprechende Verfahren sind vor dem BFH anhängig.
Markus van Ghemen, Verantwortlicher Redakteur Steuerrecht