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BB 2021, 129
 

Im Blickpunkt

Abbildung 2

Die Verbesserung des Verbraucherschutzes steht weiterhin weit oben auf der Agenda des Gesetzgebers. So hat die Bundesregierung am 16.12.2020 den Entwurf des IT-Sicherheitsgesetzes 2.0 beschlossen, das u. a. den Schutz der Bundesverwaltung, kritischer Infrastrukturen, von Unternehmen im besonderen öffentlichen Interesse und den Verbraucherschutz regelt. In seiner Stellungnahme vom 13.1.2021 hat der Verbraucherzentrale Bundesverband e. V. (vzbv) die Verankerung des Verbraucherschutzes und der Verbraucherinformation als neue Aufgabe des Bundesamts für Sicherheit in der Informationstechnik (BSI) im Gesetz begrüßt. Allerdings müsse sichergestellt werden, dass Verbraucherschutzaufgaben des BSI nicht in Interessenskonflikte mit anderen Aufgabenbereichen geraten, etwa der Unterstützung bei der Strafverfolgung. Aus Verbrauchersicht dringend verbesserungsbedürftig sei die Freigabe des IT-Sicherheitskennzeichens durch das BSI auf der Grundlage einer Herstellererklärung. Das Kennzeichen solle vom BSI nur nach gründlicher technischer Prüfung freigegeben werden. Bei der Bereinigung infizierter Nutzersysteme solle auf unfreiwillige Eingriffe von außen verzichtet werden. Angemessene und verhältnismäßige Maßnahmen sollten unter Mithilfe aller betroffenen Telekommunikationsanbieter ohne Berücksichtigung ihrer Größe sowie ihrer technischen und wirtschaftlichen Möglichkeiten durchgeführt werden. Mehr Verbraucherschutz sehen auch die am 13.1.2021 von der Bundesregierung beschlossenen Regierungsentwürfe zur Umsetzung der Richtlinie über digitale Inhalte und zu den vertragsrechtlichen Regelungen der Modernisierungsrichtlinie vor. Ferner dient auch der Austausch zwischen der EU-Kommission und den großen Online-Plattformen einer Stärkung des Verbraucherschutzes beim Online-Shopping (s. dazu ausführlich die Meldungen auf S. 130 in diesem Heft).

Dr. Martina Koster, Ressortleiterin Wirtschaftsrecht

 
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