Im Blickpunkt
Fast 7 500 Anzeigen wegen schlechter Finanzanlageberatung sind bislang bei der Finanzaufsicht eingegangen (hib vom 27.9.2013): Besonders häufig betroffen waren private Kreditinstitute mit 3 462 Beschwerdeanzeigen, so die Bundesregierung in der Antwort (17/14757) auf eine Kleine Anfrage der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen (17/14648). Es folgten Sparkassen (2 293) und Genossenschaftsbanken (1 640). 48 Fälle traten bei Finanzdienstleistungsinstituten auf. Allein zwischen Januar und April 2013 seien rd. 800 Beratungsprotokolle bei Filial-Besuchen durch Mitarbeiter der Finanzaufsicht überprüft worden. Nach Ansicht der Bundesregierung ist seit Einführung der Beratungsprotokolle bei der Anlageberatung eine Verbesserung hinsichtlich der Einhaltung der gesetzlichen Anforderungen zu verzeichnen. Seit dem 1.7.2011 müssen Finanzdienstleistungsunternehmen bei einer Anlageberatung ihren Kunden vor Abschluss eines Geschäfts ein Produktinformationsblatt über jedes Finanzinstrument zur Verfügung stellen, das sie zum Kauf empfehlen. In der praktischen Anwendung – so die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) in einer aktuellen Meldung (www.bafin.de) – stellten sich diverse Fragen, so etwa, wie Risiken und Kosten im Informationsblatt dargestellt werden sollten oder wie bei einer telefonischen Anlageberatung vorzugehen sei. Daher hat die BaFin am 26.9.2013 ein Rundschreiben zu den Anforderungen an Informationsblätter nach § 31 Abs. 3a WpHG veröffentlicht. Es fasst die bisherigen Erfahrungen der Behörde mit den WpHG-Informationsblättern zusammen und beantwortet häufig gestellte Auslegungsfragen. Das Schreiben soll in die MaComp aufgenommen werden und muss bis zum 31.12.2013 umgesetzt werden. Zum zivilrechtlichen Haftungsregime der einzelnen Kurzinformationsblätter auf nationaler und internationaler Ebene finden Sie in der aktuellen Ausgabe der ebenfalls in diesem Verlag erscheinenden Zeitschrift “Recht der Finanzinstrumente” (RdF) einen Beitrag von Kindermann/Scharfenberg/Koller (RdF 2013, 214 ff.); auch das o. g. Rundschreiben wird demnächst in der RdF thematisiert werden.
Gabriele Bourgon, Ressortleiterin Bilanzrecht und Betriebswirtschaft