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BM - Berater-Magazin
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BB 2021, 1431
 

Im Blickpunkt

Abbildung 5

Der Betriebs-Berater feiert 75-jähriges Bestehen. In dieser Zeit ist im Steuerrecht viel passiert. Ohne Anspruch auf Vollständigkeit einige wichtige Meilensteine: Abschaffung der Doppelbesteuerung durch Einführung des Anrechnungsverfahrens 1977, Abschaffung der Lohnsummensteuer 1980, Einführung eines durchgehend linear-progressiven Tarifs und Senkung des Spitzensteuersatzes von 56 % auf 53 % zum 1.1.1990, Abschaffung der Börsenumsatzsteuer zum 1.1.1991, Abschaffung der Gesellschaftssteuer zum 1.1.1992, Abschaffung der Gewerbekapitalsteuer zum 1.1.1998, Aussetzung der Vermögensteuer zum 1.1.1997, Einführung eines besonderen Einkommensteuerspitzensatzes von 47 % statt 53 % auf gewerbliche Einkünfte zum 1.1.1999, Senkung des Körperschaftsteuersatzes von 45 % auf 40 % zum 1.1.1999, Einführung des Halbeinkünfteverfahrens und Senkung des Körperschaftsteuersatzes auf 25 % zum 1.1.2001 mit Anrechnung der Gewerbesteuer auf die Einkommensteuer, Einführung der Thesaurierungsbesteuerung im Rahmen der Unternehmenssteuerreform 2008, Einführung der Abgeltungsteuer 2009. Zu nennen sind auch die verschiedenen Kommissionen, denen die Politik mal weniger Gehör, wie der sog. Bareis-Kommission 1994, oder mehr Gehör, wie den sog. Petersberger Steuervorschlägen 1997, schenkte. Aber auch die Mogelpackungen können nicht unerwähnt bleiben. An der Spitze steht die sog. ökologische Steuerreform 1999, die im Wesentlichen aus Steuererhöhungen bestand, gekleidet in ein ökologisches Mäntelchen. Einige dieser Maßnahmen deformierten das Steuerrecht, andere entwickelten es durchaus weiter. Wiederum andere führten zu systematischen Verwerfungen. Und heute? Da lässt die Meldung aufhorchen, dass der internationale Steuerwettbewerb durch einen Mindeststeuersatz beendet werden soll, auf den sich die G7 geeinigt haben. Auch diese und andere Entwicklungen wird der Betriebs-Berater in gewohnter Qualität in Zukunft publizistisch begleiten. Insofern handelt es sich um einen vitalen “Alten”.

Prof. Dr. Michael Stahlschmidt, Ressortleiter Steuerrecht

 
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