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BB 2023, 2241
 

Im Blickpunkt

Abbildung 2

Als Sachverständige eingeladene Gewerkschaftsvertreter haben in einer Anhörung des Finanzausschusses am 25.9.2023 einen wesentlichen Punkt in einem Gesetzentwurf der Ampel-Koalition gegensätzlich beurteilt (vgl. hib – Nr. 686 vom gleichen Tag). Dabei ging es um die Reform der Arbeitsweise der Financial Intelligence Unit (FIU), einer Bundesbehörde, und deren Rolle im Kampf gegen Geldwäsche, Terrorfinanzierung und andere Finanzdelikte. Die Bundesregierung hat dazu den “Entwurf eines Gesetzes zur Stärkung der risikobasierten Arbeitsweise der Zentralstelle für Finanztransaktionsuntersuchungen” (BT-Drs. 20/8294) eingebracht. Eben diese risikobasierte Arbeitsweise erwies sich in der Anhörung als hochumstritten zwischen der BDZ Deutschen Zoll- und Finanzgewerkschaft einerseits und der Gewerkschaft der Polizei – Bezirksgruppe Zoll andererseits. “Den risikobasierten Ansatz halten wir für angebracht”, erklärte Thomas Liebel, Bundesvorsitzender der Zoll- und Finanzgewerkschaft. Er verwies darauf, dass nahezu alle FIUs nach diesem Ansatz arbeiteten. Angesichts der enormen Zahl von Geldwäschemeldungen von Banken und anderen Instituten, den sogenannten Verpflichteten, sei das Arbeitsaufkommen ohne automatisierte Prozesse nicht “zu wuppen”, erklärte er. Liebel verwies auf die allgemeine Zolltätigkeit, die ebenfalls risikobasiert arbeite. Dagegen warnte Frank Buckenhöfer von der Gewerkschaft der Polizei, dass der risikobasierte Ansatz dazu führen könne, dass bestimmte Delikte nicht mehr Berücksichtigung finden könnten. “Risikobasierter Ansatz ist die Befugnis, Schwerpunkte zu setzen”, sagte Buckenhöfer im Lauf der Anhörung. Die FIU sei dafür nicht geeignet. Dirk Peglow, Bundesvorsitzender des Bundes Deutscher Kriminalbeamter, erklärte ergänzend, dass der in internationalen Empfehlungen aufgeführte risikobasierte Ansatz nicht für die FIU gelte, sondern für die Verpflichteten. “Jede eingehende Meldung ist von der FIU zwingend zu analysieren”, sagte er. Der Sachverständige Dennis-Kenji Kipker von der Hochschule Bremen kritisierte mangelnden Datenschutz und sagte zum Gesetzentwurf: “Der Entwurf bleibt hinter verfassungsrechtlichen Vorgaben zurück.” Mangelnden Datenschutz sieht auch der Bundesbeauftragte für den Datenschutz und die Informationsfreiheit.

Uta Wichering, Ressortleiterin Wirtschaftsrecht

 
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