Im Blickpunkt
Grundsätzlich haben Lebenspartner laut Urteil des BAG vom 14.1.2009 (3 AZR 20/07) Anspruch auf Hinterbliebenenversorgung – zumindest wenn der Todesfall nach dem 31.12.2004 liegt und damit zeitlich vom AGG erfasst wird. Welcher Handlungsbedarf sich daraus für Arbeitgeber bei der betrieblichen Hinterbliebenenversorgung ergibt, stellt Böhm in den Praxisfolgen ihres BB-Kommentars dar. Die aktuellen Entwicklungen bei den Mindestanforderungen an die finanzielle Ausstattung einer durch Ausgliederung entstehenden reinen Rentnergesellschaft geben Baum/Humpert in ihrem Aufsatz wieder und setzen diese in praktische Hinweise um.
Armin Fladung, Verantwortlicher Redakteur im Arbeitsrecht