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BB 2009, 859
 

Im Blickpunkt

Abbildung 2

Kaum zu glauben: Der Begriff der Liebhaberei ist nach wie vor nicht eindeutig geklärt. Erschwerend kommt hinzu, dass die Rechtsprechung dazu keineswegs einheitlich ist. Die praktischen Folgen im Einkommen- und im Körperschaftsteuerrecht zeigt Birk anschaulich auf. Hingegen hat das MoMiG für eine gesetzgeberische Klarstellung bzgl. des Rangrücktritts zur Vermeidung der insolvenzrechtlichen Überschuldung gesorgt. Funk untersucht die steuerlichen Konsequenzen dieses für die Praxis wichtigen Instruments.

Udo Eversloh, Ressortleiter Steuerrecht

 
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